Sparkassen-Schüler-Triathlon heißt jetzt MONS-TABOR-TRIATHLON !

14. MONS-TABOR-TRIATHLON am 09.Juni 2024

13. Sparkassen-Schülertriathlon am 18.Mai 2023

Unser 13. Westerwald-Schülertriathlon ist beendet. Das Wetter war schön, die Teilnehmer freundlich und die Ergebnisse prima – wir sind zufrieden.

Wir bedanken uns bei allen angereisten Athleten und deren Begleitern und hoffen, das es euch auch gefallen hat. Vielleicht sehen wir uns ja im kommenden Jahr wieder.

Die Ergebnisse könnt ihr hier sehen.

 

Rückfragen und Kontakt:

schueler@rsg-montabaur.de

 

 

Das waren die letzten Jahre:

2019

2018

2017

 

 

 

 

 

Hinweise zum Datenschutz:

Neben dem 11. Kern-Haus-Schülertriathlon ist derzeit das zweitwichtigste Thema in Deutschland die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Um dieser DSGVO gerecht zu werden geben wir nachfolgend Hinweise zum Datenschutz für die vor, während und nach dem Schülertriathlon erfassten persönlichen Daten der Teilnehmer:

Es versteht sich von selbst, dass die RSG Montabaur e.V. die Daten der angemeldeten Teilnehmer verarbeitet, vor allem in Ergebnislisten, die auch online und in Printmedien veröffentlicht werden, da ansonsten eine Durchführung des Wettkampfes nicht möglich wäre. Hierbei geht es vor allem um die persönlichen Daten der Teilnehmer. Wie immer machen wir aber auch Fotos und Videos und stellen diese als Service kostenfrei im Internet zur Verfügung; wir halten dies für ein berechtigtes Interesse des Vereins, auch um die Veranstaltung zu bewerben.

Vorsorglich erbitten wir aber jeden Teilnehmer um die Einwilligung zu dieser Datenverarbeitung. Um den rechtlichen Vorgaben zu genügen, weisen wir auf folgendes hin:

Dem Teilnehmer steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Der Teilnehmer hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Teilnehmer steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu, insbesondere bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz bzw. Postfach 30 40, 55020 Mainz.

Entsprechend belehrt, erklärt jeder Teilnehmer, bei Minderjährigen die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten, sofern nicht schriftlich, so zumindest durch Abholung der Startunterlagen oder der Teilnahme am Wettkampf, dass er in diese Datenverarbeitung einwilligt. Eine Abholung der Unterlagen deuten wir jedenfalls als Einverständnis mit diesen Regelungen.

 

 

 

 

Kommentare sind geschlossen.